Tag der offenen Tuer rund

Tag der offenen Tür

Tag der offenen Tür Tag der
offenen Tür

Wir laden Sie am Samstag 23. November  von 10:00 bis 14:00 Uhr herzlich zu unserem Tag der offenen Tür ein. Kommen Sie vorbei an der Holzmoosrütistrasse 22, und lernen Sie unser «Fugu» Team von Wädenswil kennen. Wir freuen uns auf Sie und ihre Kinder!

Fugu Kinderkrippe Wädenswil - ihre lebendige Kita

Willkommen in der Fugu Kinderkrippe Wädenswil

Willkommen
in der Fugu Kinderkrippe
Wädenswil
Willkommen
in der Fugu
Kinderkrippe
Wädenswil

Herzlichen Dank, dass Sie sich für einen Krippenplatz in der «Fugu» Kinderkrippe Wädenswil interessieren. Bei uns dreht sich alles um Ihre Kinder. Mit viel Herz, Engagement und pädagogischer Kompetenz fördern wir ihre persönliche Entwicklung und sorgen dafür, dass sie sich rundum wohl fühlen.

Machen Sie sich hier ein Bild über unser Angebot, das «Fugu» Team Wädenswil und unsere Räumlichkeiten. Kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Sie und Ihre Kinder.

Was bieten wirUnser Angebot für Sie und Ihre Kinder

Kinderbetreuung


Wir betreuen Ihre Kinder im Alter ab 3 Monaten bis und mit 2. Kindergarten in drei Kindergruppen.

Die Mindestbetreuung beträgt 2 Halbtage oder einen ganzen Tag pro Woche.

Öffnungszeiten


Montag – Freitag 7:00 – 18:30 Uhr



Blockzeiten
(es werden keine Kinder gebracht oder abgeholt)


Aktivität Morgen

9:00 – 11:00 Uhr

Mittagessen

11:15 – 12:15 Uhr

Mittagsruhe

12:15 – 13:30 Uhr

Aktivität Nachmittag

14:00 – 16:30 Uhr



Bring- und Abholzeiten


Bringzeit

7:00 – 9:00 Uhr

Abholzeit, evtl. Bringzeit

11:00 – 11:15 Uhr

Abholzeit / Bringzeit

13:30 – 14:00 Uhr

Abholzeit

16:30 – 18:30 Uhr

Feiertage und Abholen

An den lokalen, kantonalen und eidgenössischen Fest- und Feiertagen bleiben die «Fugu» Kinderkrippen geschlossen. Die veränderten Öffnungszeiten richten sich nach unserem Ferien- und Feiertagskalender, den Sie hier herunterladen können.

Die Betriebsferien finden jeweils während 2 Wochen im Sommer statt.

Wird ein Kind von einer Drittperson abgeholt, müssen die Betreuerinnen rechtzeitig informiert werden. Auf Verlangen des Personals muss diese einen Personalausweis vorzeigen.

Tarife und Zahlungsbedingungen

Leistung Tagessatz Monatspauschale

1 Betreuungstag pro Woche

CHF

132.00

CHF

 572.00

2 Betreuungstage pro Woche

CHF

 122.45

CHF

 1’061.25

3 Betreuungstage pro Woche

CHF

122.45

CHF

 1‘591.85

4 Betreuungstage pro Woche

CHF

122.45

CHF

 2‘122.45

5 Betreuungstage pro Woche

CHF

122.45

CHF

 2‘653.05

½ Betreuungstag ohne Mittag

CHF

 68.65

CHF

 297.50

½ Betreuungstag mit Mittag

CHF

 79.20

CHF

 343.20

CHF 100.– einmalige Eintrittsgebühr
CHF 500.– Depot


In den Monatspauschalen ist alles inklusiv, wie: alle Mahlzeiten, Windeln, Pflegeprodukte, Breie, Bastelmaterial und Ausflüge.

Eidgenössische und Kantonale Feiertage («Fugu» Kinderkrippe ist geschlossen) sowie 2 Wochen Betriebsferien während den Sommerferien sind inklusive (keine Rückerstattung).

Die Monatspauschale ist auch bei Abwesenheit des Kindes (Krankheit, Unfall, Ferien) zu bezahlen (keine Rückerstattung).

Zusätzliche Betreuungstage werden zusätzlich verrechnet.

Die Eltern erhalten jeweils am 25. des Monates die Rechnung der Monatspauschalen. Die Bezahlung hat bis spätestens am 25. des Vormonates zu erfolgen.

Vor Vertragsbeginn muss ein Depot in der Höhe von CHF 500.– bezahlt werden. Das Depot ist unverzinslich und wird bei der Auflösung des Betreuungsvertrages mit allfälligen Restforderungen verrechnet.

Die «Fugu» Kinderkrippe berechnet die Monatspauschale basierend auf 52 Wochen pro Jahr. Dazu wird der Betreuungsbetrag pro Woche mit dem Faktor 4.3333 multipliziert.

Für Babys bis und mit 18 Monate wird aufgrund der erhöhten gesetzlichen Personalanforderungen ein Faktor von 1.12 berechnet. Der Monat, in dem das Kind 18 Monate alt wird, wird noch mit dem Babytarif abgerechnet.

Subventionierte Plätze

Wie erhalte ich einen subventionierten Krippenplatz?

Subventionierte Krippenplätze in der Stadt Wädenswil

Die Stadt Wädenswil beteiligt sich mit Subventionen an den Betreuungskosten für Kinder, die in der Stadt Wädenswil wohnhaft sind. Die «Fugu» Kinderkrippen sind berechtigt, eine begrenzte Anzahl subventionierter Krippenplätze zu vergeben. Die Stadt Wädenswil übernimmt dabei einen individuell zu berechnenden Anteil der monatlichen Betreuungskosten. Der Anteil ist abhängig von Ihrem Vermögen und Ihrem Einkommen.
Damit wir den Anspruch auf Subventionen prüfen können, müssen Sie der «Fugu» Kinderkrippe folgende Unterlagen vorlegen:

• Ausgefüllter und unterzeichneter Betreuungsvertrag «Fugu» Kinderkrippe
• Von beiden Elternteilen unterzeichneter «Antrag auf Subventionen»
• Spezifische Unterlagen (abhängig der Subventionskriterien)
• Nachweise zur Prüfung der finanziellen Notwendigkeit

Untenstehend finden Sie weitere Informationen, welche spezifischen Unterlagen benötigt werden.

 

Welche Voraussetzungen/ Kriterien müssen erfüllt werden?

1. Wohnsitz und finanzielle Notwendigkeit

Die Familie muss in der Stadt Wädenswil (Wädenswil, Schönenberg, Hütten, Au) wohnhaft sein. Das steuerbare Einkommen (inkl. allfälligem Vermögensverzehr) muss unter 100’000 CHF liegen.
Übersteigt das steuerbare Vermögen 300’000 CHF, so wird 1/15 als Vermögensverzehr angerechnet und zum steuerbaren Einkommen hinzugezählt.

2. Weitere Subventionskriterien

Die Familien müssen zudem den Nachweis erbringen, dass sie aus mindestens einem der folgenden Gründe auf eine Betreuung in der Kita angewiesen sind:

• Erwerbstätigkeit
• Aus- und/oder Weiterbildung
• Erhaltung der Vermittlungsfähigkeit bei Arbeitslosigkeit (Arbeitslosenkasse)
• Sozialhilfebeziehend
• Freiwilligenarbeit (gemeinnütziger Charakter)
• Frühe Förderung, Soziale Integration des Kindes
• Physische oder psychische Überbelastung der Eltern oder des betreuenden Elternteils

Bei Eltern mit gemeinsamen Haushalt müssen die Voraussetzungen von beiden Elternteilen erfüllt sein. Bei alleinerziehenden Elternteilen ist die Lebenssituation des Elternteils ausschlaggebend, bei dem das Kind lebt und im Einwohnerregister eingetragen ist. Ehepartnern gleichgestellt sind registrierte gleich geschlechtliche Paare sowie Konkubinats Partner mit gemeinsamen Kindern oder mit gemeinsamen Wohnsitz von mehr als zwei Jahren.

 

Welche Dokumente muss ich der Kinderkrippe vorweisen?

1. Wohnsitz
Der Wohnsitz muss anhand einer aktuellen Wohnsitzbescheinigung der Einwohnerkontrolle nachgewiesen werden.

2. Finanzielle Notwendigkeit
Die finanziellen Umstände müssen anhand der letzten definitiven (rechtskräftigen) Steuerrechnung nachgewiesen werden (Steuerbares Einkommen und Vermögen).
Sofern sich das steuerbare Einkommen/ Vermögen um mehr als 20% seit der letzten Steuerrechnung verändert hat, wird der Elternbeitrag aufgrund der aktuellsten Steuererklärung oder einer Steuersimulation errechnet. Bitte reichen Sie hierfür Ihre letzte Steuererklärung oder provisorische Steuerrechnung ein.

3. Erwerbstätigkeit
Die Erwerbstätigkeit muss anhand einer Arbeitsbestätigung nachgewiesen werden.

Die Arbeitsbestätigung muss zwingend in der Vorlage der «Fugu» Kinderkrippen vom Arbeitgeber ausgestellt und unterzeichnet werden. Die Vorlage befindet sich in den Unterlagen, welche an der Krippenbesichtigung abgegeben wurden. Es müssen zwingend die Arbeitstage, das Arbeitspensum und die Arbeitszeiten ersichtlich sein. Bei selbstständig Erwerbenden, muss die Vorlage selbst ausgefüllt werden.
Falls ein Elternteil quellensteuerpflichtig ist, müssen zusätzlich zur Arbeitsbestätigung die letzten drei Lohnabrechnungen (Quellensteuer muss ersichtlich sein) bei der «Fugu» Kinderkrippe eingereicht werden.

Zu beachten:

➔ Das Betreuungspensum muss in einem adäquaten Verhältnis zum Arbeitspensum stehen.
➔ Erhalten die Eltern von einem ihrer Arbeitgeber Beiträge für das Betreuen der Kinder, werden diese Beiträge von der monatlichen Subvention in Abzug gebracht. Beispiel: Familie wird aufgrund der finanziellen Notwendigkeit in die Tarifstufe von 50% eingestuft und erhält bei 1 Betreuungstag pro Woche monatlich CHF 286 an Subventionen. Aufgrund der monatlichen Zuschüsse des Arbeitgebers von CHF 100 reduzieren sich die Subventionen auf monatlich CHF 186.

4. Aus- und/oder Weiterbildung
Die Aus- und/oder Weiterbildung muss anhand einer offiziellen Bestätigung nachgewiesen werden. Es müssen zwingend die Schultage, das Pensum und die Schulzeiten ersichtlich sein.

5. Erhaltung der Vermittlungsfähigkeit (Arbeitslosenkasse)
Die Arbeitslosigkeit muss anhand der Anmeldung des RAV nachgewiesen werden.

6. Sozialhilfebeziehend
Die Abhängigkeit der Sozialhilfe muss anhand einer Unterstützungsbestätigung/ Kostengutsprache der Sozialberatung nachgewiesen werden. Es benötigt hierauf zwingend die Angabe der genehmigten Betreuungstage.

7. Freiwilligenarbeit (Gemeinnütziger Charakter)
Die Freiwilligenarbeit (bspw. Vorstandarbeit) muss regelmässig sein und einen gemeinnützigen Charakter haben. Hierfür muss eine Bestätigung durch den Vereinsvorstand oder der gemeinnützigen Organisation eingereicht werden, auf welcher die Tätigkeit beschrieben wird.

Zu beachten:

➔ Das Betreuungspensum muss in einem adäquaten Verhältnis zur Freiwilligenarbeit stehen.

8. Sprachliche Integration des Kindes
Der Bedarf nach sprachlicher Integration muss anhand einer offiziellen Bestätigung einer Fachstelle (AJB, Spielgruppe plus) nachgewiesen werden oder seitens der Krippenleiterin eingeschätzt werden.

9. Physische oder psychische Überbelastung der Eltern oder des betreuenden Elternteils
Die Überbelastung muss anhand eines offiziellen Nachweises bestätigt werden. Im Regelfall wird dieser von einem Arzt/ Psychologen oder Psychiater ausgestellt.

 

Wie geht es weiter?

Bitte reichen Sie bitte alle Unterlagen gebündelt im Kundendienst der «Fugu» Kinderkrippen ein.
Sobald alle Unterlagen vollständig im Kundendienst der «Fugu» Kinderkrippen eingegangen sind, wird die Platzvergabe durchgeführt. Sie erhalten schriftlich oder telefonisch eine Rückmeldung bezüglich der Verfügbarkeit der gewünschten Betreuungstage. Eine Einsendung der Dokumente berechtigt nicht automatisch zu einem subventionierten Platz sowie einem Platz an den gewünschten Tagen.
Anschliessend wird der Betreuungsvertrag von Seiten der «Fugu» Kinderkrippe rückbestätigt.

 

Weiterführende Informationen:

Allgemeine Infos zu den subventionierten Krippenplätzen:

Merkblatt: Wie komme ich zu einem subv. Krippenplatz Wädenswil

Formular: Antrag subv. Krippenplatz Stadt Wädenswil

Formular: Arbeitsbestätigung für einen subv. Krippenplatz Stadt Wädenswil

Rabatttabelle Subventionen Wädenswil

 

Zusatz Allgemeine Geschäftsbedingungen für subventionierte Plätze:

Zusatz AGB’s für Subventionen in Wädenswil 11.2023

Unser StandortHier finden Sie die «Fugu» Kinderkrippe Wädenswil

Kontaktieren Sie unsOffen für alle Fragen

Sie haben Fragen? Wenden Sie sich mit Ihren Anliegen an uns. Telefonisch, oder per Online-Formular. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Kontakt


T 043 311 66 16 (Kundendienst)


«Fugu» Kinderkrippe Wädenswil
Holzmoosrütistrasse 22
8820 Wädenswil
waedenswil@kitafugu.ch

Bürozeiten


Montag – Donnerstag: 8:00 – 12:00 und 13:00 – 17:00 Uhr


Freitag: 8:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr


Oder vereinbaren Sie gleich einen Besuchstermin bei der «Fugu» Kinderkrippe Wädenswil und füllen Sie dazu das untenstehende Formular aus. Wir werden uns so rasch wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wer wir sindDas Krippenteam «Fugu» Wädenswil

Wir gestalten den Krippenalltag für die Kinder aktiv und mit viel Freude, Engagement und pädagogischer Kompetenz. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und die Betreuung Ihres Kindes.

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ANINA B.Lernende Kinderbetreuung
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AYBÜKE B.Praktikantin Kinderbetreuung
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CÉLINE B.Fachfrau Kinderbetreuung, Krippenleiterin
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CELINE S.Fachfrau Kinderbetreuung
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CHANTAL S.Fachfrau Kinderbetreuung
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ERINA V.Praktikantin Kinderbetreuung
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ELZONA B.Lernende Kinderbetreuung
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FRANCESCO F.Fachmann Kinderbetreuung
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JANINE G.Fachfrau Kinderbetreuung, Stv. Krippenleiterin
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JESSICA J.Praktikantin Kinderbetreuung
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LJILJANA V.Köchin
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LORENA G.Ausbildungsverantwortliche
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MANDY M.Fachfrau Kinderbetreuung
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NOAH S.Lernender Kinderbetreuung
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ROJIN A.Lernende Kinderbetreuung
SERAINA S.Lernende Kinderbetreuung

Schauen Sie reinUnsere Krippe in Wädenswil

Die «Fugu» Krippe liegt an der Holzmoosrütistrasse 22, im Herzen der Überbauung Hangenmoos in Wädenswil. Parkplätze für das Bringen und Abholen der Kinder sind ebenfalls vorhanden. Uns stehen auf 360 m2 helle, moderne und grosszügige Räume zur Verfügung, welche wir kindergerecht ausbauen und behaglich eingerichtet haben. In unserer Krippe betreuen wir ca. 30 Kinder in drei Gruppen.

Räumlichkeiten der Kinderkrippe Fugu in Wädenswil: Grundrissplan in kindgerechter Darstellung

Jede Kindergruppe verfügt über ihre eigenen Räume und Schlafmöglichkeiten. Die Zimmer werden jeweils den Jahreszeiten oder den aktuellen Themen entsprechend gestaltet und dekoriert. Die grosszügige Küche erlaubt unserer Köchin, den Kindern täglich ausgewogene und gesunde Mahlzeiten zu kochen.

Im Aussenbereich stehen uns ein eigener eingezäunter Garten zur Verfügung. Direkt beim Hauseingang verfügen wir über einen Kinderwagenraum für Ihren Kinderwagen und Ihren Buggy.

Einblicke in unsere Krippe«Fugu» Wädenswil Impressionen

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Fugu Kinderkrippe Wädenswil - die lebendige Kita am Zürichsee.
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Wir haben viel Platz zum Wolfühlen...
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...und Lieblingsspielorte finden.
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Wir bieten Freiraum...
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...und Herausforderungen...
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...eine Malecke für kleine Künstler...
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...und viele Möglichkeiten selbstvergessen spielen zu können.
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Wir achten auf die Bedürfnisse der Kleinen...
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...und haben ruhige Plätze zum Schlafen und Ausruhen.
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Bei uns hat man Bewegungsfreiheit...
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...und Sicherheit zugleich.
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In unserer Kita-Küche kochen wir gesund und nachhaltig.
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Gemeinsam geniessen macht Freude.
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Vor dem Schlafen, nach dem Essen: Zähneputzen nicht vergessen!
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Unsere Türen stehen immer offen...
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...und wir sorgen dafür, dass sich auch das Personal wohlfühlt.
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Bei uns scheint die Sonne nämlich auch drinnen.
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Wir entdecken die Umgebung...
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...machen gerne Ausflüge...
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...und möchten spielend die Welt erleben.

DownloadsWeitere Informationen und Dokumente

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