
Willkommen in der Fugu Kinderkrippe Rapperswil-Jona
Willkommenin der Fugu Kinderkrippe
Rapperswil-Jona Willkommen
in der Fugu
Kinderkrippe
Rapperswil-
Jona
Herzlichen Dank, dass Sie sich für einen Krippenplatz in der «Fugu» Kinderkrippe Rapperswil-Jona interessieren. Bei uns dreht sich alles um Ihre Kinder. Mit viel Herz, Engagement und pädagogischer Kompetenz fördern wir ihre persönliche Entwicklung und sorgen dafür, dass sie sich rundum wohl fühlen.
Machen Sie sich hier ein Bild über unser Angebot und unsere Räumlichkeiten. Kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Sie und Ihre Kinder.
Was bieten wirUnser Angebot für Sie und Ihre Kinder
Kinderbetreuung
Wir betreuen Ihre Kinder im Alter ab 3 Monate bis und mit 2. Kindergarten in vier Kindergruppen.
Die Mindestbetreuung beträgt 2 Halbtage oder einen ganzen Tag pro Woche.
Öffnungszeiten
Montag – Freitag 7:00 – 18:30 Uhr
Blockzeiten
(es werden keine Kinder gebracht oder abgeholt)
Aktivität Morgen |
9:00 – 11:00 Uhr |
Mittagessen |
11:15 – 12:15 Uhr |
Mittagsruhe |
12:15 – 13:30 Uhr |
Aktivität Nachmittag |
14:00 – 16:30 Uhr |
Bring- und Abholzeiten
Bringzeit |
7:00 – 9:00 Uhr |
Abholzeit, evtl. Bringzeit |
11:00 – 11:15 Uhr |
Abholzeit / Bringzeit |
13:30 – 14:00 Uhr |
Abholzeit |
16:30 – 18:30 Uhr |
Feiertage und Abholen
An den lokalen, kantonalen und eidgenössischen Fest- und Feiertagen bleiben die «Fugu» Kinderkrippen geschlossen. Die veränderten Öffnungszeiten richten sich nach unserem Ferien- und Feiertagskalender, den Sie hier herunterladen können.
Die Betriebsferien finden jeweils während 2 Wochen im Sommer statt.
Wird ein Kind von einer Drittperson abgeholt, müssen die Betreuerinnen rechtzeitig informiert werden. Auf Verlangen des Personals muss diese einen Personalausweis vorzeigen.
Tarife und Zahlungsbedingungen
Für Kinder aus Rapperswil-Jona ab 19 Monate
Leistung | Tagessatz | Monatspauschale |
1 Betreuungstag pro Woche |
CHF |
103.25 |
CHF |
447.40 | ||
2 Betreuungstage pro Woche |
CHF |
96.85 |
CHF |
839.35 | ||
3 Betreuungstage pro Woche |
CHF |
96.85 |
CHF |
1‘259.05 | ||
4 Betreuungstage pro Woche |
CHF |
96.85 |
CHF |
1‘678.70 | ||
5 Betreuungstage pro Woche |
CHF |
96.85 |
CHF |
2‘098.40 | ||
½ Betreuungstag ohne Mittag |
CHF |
58.40 |
CHF |
253.05 | ||
½ Betreuungstag mit Mittag |
CHF |
70.10 |
CHF |
303.75 |
CHF 100.– einmalige Eintrittsgebühr
CHF 500.– Depot
Für Kinder aus Rapperswil-Jona bis und mit 18 Monate
Leistung | Monatspauschale |
1 Betreuungstag pro Woche |
|
|
CHF |
510.30 | ||
2 Betreuungstage pro Woche |
|
CHF |
959.10 | |||
3 Betreuungstage pro Woche |
|
CHF |
1‘438.65 | |||
4 Betreuungstage pro Woche |
|
CHF |
1‘918.20 | |||
5 Betreuungstage pro Woche |
|
CHF |
2‘297.75 | |||
½ Betreuungstag ohne Mittag |
|
CHF |
286.25 | |||
½ Betreuungstag mit Mittag |
|
CHF |
345.50 |
CHF 100.– einmalige Eintrittsgebühr
CHF 500.– Depot

Für auswärtige Kinder ab 19 Monate
Leistung | Tagessatz | Monatspauschale |
1 Betreuungstag pro Woche |
CHF |
132.00 |
CHF |
572.00 | ||
2 Betreuungstage pro Woche |
CHF |
125.60 |
CHF |
1‘088.50 | ||
3 Betreuungstage pro Woche |
CHF |
125.60 |
CHF |
1‘632.80 | ||
4 Betreuungstage pro Woche |
CHF |
125.60 |
CHF |
2‘177.05 | ||
5 Betreuungstage pro Woche |
CHF |
125.60 |
CHF |
2‘721.30 | ||
½ Betreuungstag ohne Mittag |
CHF |
69.65 |
CHF |
301.80 | ||
½ Betreuungstag mit Mittag |
CHF |
87.60 |
CHF |
379.60 |
CHF 100.– einmalige Eintrittsgebühr
CHF 500.– Depot
Für auswärtige Kinder bis und mit 18 Monate
Leistung | Monatspauschale |
1 Betreuungstag pro Woche |
|
|
CHF |
634.90 | ||
2 Betreuungstage pro Woche |
|
CHF |
1’208.25 | |||
3 Betreuungstage pro Woche |
|
CHF |
1’812.40 | |||
4 Betreuungstage pro Woche |
|
CHF |
2’416.55 | |||
5 Betreuungstage pro Woche |
|
CHF |
3’020.65 | |||
½ Betreuungstag ohne Mittag |
|
CHF |
335.00 | |||
½ Betreuungstag mit Mittag |
|
CHF |
421.35 |
CHF 100.– einmalige Eintrittsgebühr
CHF 500.– Depot
In den Monatspauschalen ist alles inklusive, wie: alle Mahlzeiten, Windeln, Pflegeprodukte, Breie, Bastelmaterial und Ausflüge.
Eidgenössische und Kantonale Feiertage («Fugu» Kinderkrippe ist geschlossen) sowie 2 Wochen Betriebsferien während den Sommerferien sind inklusive (keine Rückerstattung).
Die Monatspauschale ist auch bei Abwesenheit des Kindes (Krankheit, Unfall, Ferien) zu bezahlen (keine Rückerstattung).
Zusätzliche Betreuungstage werden zusätzlich verrechnet.
Die Eltern erhalten jeweils am 25. des Monates die Rechnung der Monatspauschalen. Die Bezahlung hat bis spätestens am 25. des Vormonates zu erfolgen.
Vor Vertragsbeginn muss ein Depot in der Höhe von CHF 500.– bezahlt werden. Das Depot ist unverzinslich und wird bei der Auflösung des Betreuungsvertrages mit allfälligen Restforderungen verrechnet.
Die «Fugu» Kinderkrippe berechnet die Monatspauschale basierend auf 52 Wochen pro Jahr. Dazu wird der Betreuungsbetrag pro Woche mit dem Faktor 4.3333 multipliziert.
Für Babys bis und mit 18 Monate wird aufgrund der erhöhten gesetzlichen Personalanforderungen ein Faktor von 1.11 berechnet. Der Monat, in dem das Kind 18 Monate alt wird, wird noch mit dem Babytarif abgerechnet.
Subventionierte Plätze
Subventionierte Krippenplätze in Rapperswil-Jona
Die Stadt Rapperswil-Jona beteiligt sich mit Subventionen an den Betreuungskosten für Kinder, die in der Stadt Rapperswil Jona wohnhaft sind. Wir verfügen über subventionierte Krippenplätze. Die Stadt Rapperswil-Jona übernimmt dabei einen individuell zu berechnenden Anteil der monatlichen Betreuungskosten. Der Anteil ist abhängig von Ihrem Vermögen und Ihrem Einkommen (Massgebliches Einkommen max. 120`000 CHF).
Das Dokument «Regelung Tarife Familienergänzende Kinderbetreuung» der Stadt Rapperswil-Jona gibt den Rahmen für einen subventionierten Krippenplatz vor.
Damit wir Ihnen einen subventionierten Platz anbieten können, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- Formular Selbstdeklaration der Einkommen
- Kopie der aktuellsten definitiven Steuerveranlagung
Falls ein oder beide Erziehungsberechtigte/r quellensteuerpflichtig ist, benötigen wir zudem:
Untenstehend finden Sie hierzu detailliertere Informationen.
Welche Dokumente muss ich der Kinderkrippe vorweisen?
Selbstdeklaration der Einkommen
Um einen subventionierten Platz in der Kinderkrippe zu erhalten, benötigen wir die vollständig ausgefüllte und unterzeichnete «Selbstdeklaration der Einkommen». Das Formular hierzu erhalten Sie mit allen weiteren Informationsunterlagen bei der Krippenbesichtigung. Die Selbstdeklaration gibt anhand der Angaben der Eltern Auskunft, ob eine Familie subventionsberechtigt ist.
Die Selbstdeklaration muss zwingend von den mit dem Kind in einem Haushalt lebenden Erziehungsberechtigten und deren Lebenspartnern ausgefüllt und unterzeichnet werden. Konkubinatspartner sind bei der Selbstdeklaration den Ehepartnern gleichgestellt.
Relevant ist der gelbmarkierte Bereich auf der Selbstdeklaration «Massgebliches Einkommen». Die Angaben hierzu finden Sie auf Ihrer aktuellen definitiven Steuerveranlagung unter der Ziffer 268.
Kopie der aktuellsten definitiven Steuerveranlagung
Der Selbstdeklaration ist eine Kopie der aktuellsten definitiven Steuerveranlagung beizulegen.
Die Erziehungsberechtigten bestätigen mit ihrer Unterschrift auf der Selbstdeklaration, dass sich ihre aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse gegenüber der eingereichten Steuerveranlagung nicht um mehr als 10% nach oben oder unten verändert haben.
Falls keine definitive Steuerveranlagung besteht, müssen die Erziehungsberechtigten die vollständig ausgefüllte Selbstdeklaration und alle für die Berechnung notwendigen aktuellen Einkommens- und Vermögensnachweise einreichen (mind. Lohnausweise von Haupt- und Nebeneinkommen, Belege über Einkommen aus Vermögen und (falls relevant) Belege über Alimente, Renten, Stipendien, Arbeitslosengelder und Sozialhilfebeiträgen, etc.).
Falls wegen Umzug der Stadt Rapperswil-Jona keine Steuerdaten vorliegen, müssen die Erziehungsberechtigten die Selbstdeklaration sowie die neuesten definitiven Steuerrechnungen der früheren Wohngemeinde oder alle für die Berechnung notwendigen aktuellen Einkommens- und Vermögensnachweise einreichen (mind. Lohnausweise von Haupt- und Nebeneinkommen, Belege über Einkommen aus Vermögen und (falls relevant) Belege über Alimente, Renten, Stipendien, Arbeitslosengelder und Sozialhilfebeiträgen, etc.).
Falls wegen Trennung/ Scheidung die Einkommensverhältnisse steuerlich noch nicht geregelt sind, müssen die Eltern die Selbstdeklaration, alle für die Berechnung notwendigen aktuellen Einkommens- und Vermögensnachweise (mind. Lohnausweise von Haupt- und Nebeneinkommen, Belege über Einkommen aus Vermögen und (falls relevant) Belege über Alimente, Renten, Stipendien, Arbeitslosengelder und Sozialhilfebeiträgen, etc.) sowie eine Kopie des Dispositivs des Trennungs- oder Scheidungsurteils einreichen.
Bestätigung des Bruttoeinkommens durch Arbeitgeber bei Personen mit Quellensteuer
Erziehungsberechtigte, welche der Quellensteuer unterliegen, müssen zusätzlich zur Selbstdeklaration das Formular «Bestätigung Bruttoeinkommen bei Quellensteuer» ausgefüllt einreichen. Zudem sind alle für die Berechnung notwendigen aktuellen Einkommens- und Vermögensnachweise einzureichen (mind. Lohnausweise von Haupt- und Nebeneinkommen, Belege über Einkommen aus Vermögen und (falls relevant) Belege über Alimente, Renten, Stipendien, Arbeitslosengelder und Sozialhilfebeiträgen, etc.).
Betreuungsvertrag der Kinderkrippe
Bitte reichen Sie den ausgefüllten und unterzeichneten Betreuungsvertrag gemeinsam mit den notwendigen Unterlagen für einen subventionierten Krippenplatz im Kundendienst der «Fugu» Kinderkrippen ein.
«Fugu» Kinderkrippen Kundendienst
Hertistrasse 2
8304 Wallisellen
Wie geht es weiter?
Sobald alle Unterlagen vollständig im Kundendienst der «Fugu» Kinderkrippen eingegangen sind, wird die Platzvergabe durchgeführt. Sie erhalten schriftlich oder telefonisch eine Rückmeldung bezüglich der Verfügbarkeit der gewünschten Betreuungstage.
Anschliessend wird seitens der «Fugu» Kinderkrippen die Voraussetzung für einen subventionierten Krippenplatz geprüft. Sobald diese erfüllt wurden und ein subventionierter Krippenplatz vergeben wird, wird der Betreuungsvertrag von Seiten der «Fugu» Kinderkrippen rückbestätigt.
Weiterführende Informationen:
Allgemeine Infos zu den subventionierten Krippenplätzen:
Regelung Tarife Familienergänzende Kinderbetreuung
Zusatz Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Zusatz AGB’s für Subventionen in Rapperswil Jona 08.2019
Unser StandortHier finden Sie die «Fugu» Kinderkrippe Rapperswil-Jona
Kontaktieren Sie unsOffen für alle Fragen
Sie haben Fragen? Wenden Sie sich mit Ihren Anliegen an uns. Telefonisch, oder per Online-Formular. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Kontakt
T 043 311 66 16 (Kundendienst)
«Fugu» Kinderkrippe Rapperswil-Jona
Kniestrasse 31
8640 Rapperswil SG
rapperswil@kitafugu.ch
Bürozeiten
Montag – Donnerstag: 8:00 – 12:00 und 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 8:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Oder vereinbaren Sie gleich einen Besuchstermin bei der «Fugu» Kinderkrippe Rapperswil-Jona und füllen Sie dazu das untenstehende Formular aus. Wir werden uns so rasch wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wer wir sindDas Krippenteam «Fugu» Rapperswil-Jona
Wir gestalten den Krippenalltag für die Kinder aktiv und mit viel Freude, Engagement und pädagogischer Kompetenz. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und die Betreuung Ihres Kindes.
























Schauen Sie reinUnsere Krippe in Rapperswil-Jona
Unsere Krippe liegt an der Kniestrasse 31, in unmittelbarer Nähe zur Bushaltestelle Sonnenhof mit den Linien 621, 885, 992, 993, und 994. Der Bahnhof und die Innenstadt sind in Gehdistanz. Parkplätze für das Bringen und Abholen der Kinder sind vorhanden. Uns stehen auf 2 Etagen 500 m2 helle und kinderfreundliche Räumlichkeiten zur Verfügung.
Seit März 2023 haben wir neu die Gruppe «Delfin» und anliegend einen zusätzlichen Raum für unsere «Tiger».

Jede Kindergruppe verfügt über ihre eigenen Räume und Schlafmöglichkeiten. Die Zimmer werden jeweils den Jahreszeiten oder den aktuellen Themen entsprechend gestaltet und dekoriert. Zudem haben wir ein Bewegungszimmer. Die grosszügige Küche erlaubt unserer Köchin, den Kindern täglich ausgewogene und gesunde Mahlzeiten zu kochen. Zudem haben wir einen eigenen Spielgarten und eine grosse Terrasse. Direkt gegenüber der Krippe liegt auch der Spielplatz Tüchi.
Wir machen mit den Kindern auch täglich Spaziergänge und Ausflüge und erkunden die nähere und weitere Umgebung.
Einblicke in unsere Krippe«Fugu» Rapperswil-Jona Impressionen





















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