
Willkommen in der Fugu Kinderkrippe Uster
Willkommenin der Fugu Kinderkrippe
Uster Willkommen
in der Fugu
Kinderkrippe
Uster
Herzlichen Dank, dass Sie sich für einen Krippenplatz in der «Fugu» Kinderkrippe Uster interessieren. Bei uns dreht sich alles um Ihre Kinder. Mit viel Herz, Engagement und pädagogischer Kompetenz fördern wir ihre persönliche Entwicklung und sorgen dafür, dass sie sich rundum wohl fühlen.
Machen Sie sich hier ein Bild über unser Angebot und unsere Räumlichkeiten. Kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Sie und Ihre Kinder.
Was bieten wirUnser Angebot für Sie und Ihre Kinder
Kinderbetreuung
Wir betreuen Ihre Kinder im Alter ab 3 Monate bis und mit 2. Kindergarten in vier Kindergruppen.
Die Mindestbetreuung beträgt 2 Halbtage oder einen ganzen Tag pro Woche.
Öffnungszeiten
Montag – Freitag 7:00 – 18:15 Uhr
Blockzeiten
(es werden keine Kinder gebracht oder abgeholt)
Aktivität Morgen |
9:00 – 11:00 Uhr |
Mittagessen |
11:15 – 12:15 Uhr |
Mittagsruhe |
12:15 – 13:30 Uhr |
Aktivität Nachmittag |
14:00 – 16:30 Uhr |
Bring- und Abholzeiten
Bringzeit |
7:00 – 9:00 Uhr |
Abholzeit, evtl. Bringzeit |
11:00 – 11:15 Uhr |
Abholzeit / Bringzeit |
13:30 – 14:00 Uhr |
Abholzeit |
16:30 – 18:15 Uhr |
Feiertage und Abholen
An den lokalen, kantonalen und eidgenössischen Fest- und Feiertagen bleiben die «Fugu» Kinderkrippen geschlossen. Die veränderten Öffnungszeiten richten sich nach unserem Ferien- und Feiertagskalender, den Sie hier herunterladen können.
Die Betriebsferien finden jeweils während 2 Wochen im Sommer statt.
Wird ein Kind von einer Drittperson abgeholt, müssen die Betreuerinnen rechtzeitig informiert werden. Auf Verlangen des Personals muss diese einen Personalausweis vorzeigen.
Tarife und Zahlungsbedingungen
Leistung | Tagessatz | Monatspauschale |
1 Betreuungstag pro Woche |
CHF |
129.40 |
CHF |
560.75 | ||
2 Betreuungstage pro Woche |
CHF |
120.05 |
CHF |
1’040.45 | ||
3 Betreuungstage pro Woche |
CHF |
120.05 |
CHF |
1‘560.65 | ||
4 Betreuungstage pro Woche |
CHF |
120.05 |
CHF |
2‘080.85 | ||
5 Betreuungstage pro Woche |
CHF |
120.05 |
CHF |
2‘601.10 | ||
½ Betreuungstag ohne Mittag |
CHF |
67.30 |
CHF |
291.65 | ||
½ Betreuungstag mit Mittag |
CHF |
77.65 |
CHF |
336.50 |
CHF 100.– einmalige Eintrittsgebühr
CHF 500.– Depot
In den Monatspauschalen ist alles inklusive, wie: alle Mahlzeiten, Windeln, Pflegeprodukte, Breie, Bastelmaterial und Ausflüge.
Eidgenössische und Kantonale Feiertage («Fugu» Kinderkrippe ist geschlossen) sowie 2 Wochen Betriebsferien während den Sommerferien sind inklusive (keine Rückerstattung).
Die Monatspauschale ist auch bei Abwesenheit des Kindes (Krankheit, Unfall, Ferien) zu bezahlen (keine Rückerstattung).
Zusätzliche Betreuungstage werden zusätzlich verrechnet.
Die Eltern erhalten jeweils am 25. des Monates die Rechnung der Monatspauschalen. Die Bezahlung hat bis spätestens am 25. des Vormonates zu erfolgen.
Vor Vertragsbeginn muss ein Depot in der Höhe von CHF 500.– bezahlt werden. Das Depot ist unverzinslich und wird bei der Auflösung des Betreuungsvertrages mit allfälligen Restforderungen verrechnet.
Die «Fugu» Kinderkrippe berechnet die Monatspauschale basierend auf 52 Wochen pro Jahr. Dazu wird der Betreuungsbetrag pro Woche mit dem Faktor 4.3333 multipliziert.
Für Babys bis und mit 18 Monate wird aufgrund der erhöhten gesetzlichen Personalanforderungen ein Faktor von 1.15 berechnet. Der Monat, in dem das Kind 18 Monate alt wird, wird noch mit dem Babytarif abgerechnet.
Die «Fugu» Kinderkrippe Uster bietet auch subventionierte Betreuungsplätze an. Die entsprechenden Unterlagen/Anträge müssen bei uns eingereicht werden.
Subventionierte Plätze
Subventionierte Krippenplätze in der Stadt Uster
Die Stadt Uster beteiligt sich mit Subventionen an den Betreuungskosten für Kinder, die in Uster wohnhaft sind. Die «Fugu» Kinderkrippen sind berechtigt, subventionierte Krippenplätze zu vergeben. Die Stadt Uster übernimmt dabei einen individuell zu berechnenden Anteil der monatlichen Betreuungskosten. Der Anteil ist abhängig von Ihrem Vermögen und Ihrem Einkommen.
Das «Elternbeitragsreglement der Stadt Uster» (Familienergänzende Betreuung (FEB)) gibt den Rahmen für einen subventionierten Krippenplatz vor. Es können nur ganze Tage subventioniert werden (keine Halbtage).
Damit wir Ihnen einen subventionierten Platz anbieten können, müssen Sie folgende Unterlagen zusätzlich zu unserem Betreuungsvertrag einreichen:
- Formular «Beantragung eines subventionierten Krippenplatzes»
- Kopie der aktuellsten Steuerveranlagung
- Bei veränderter Einkommenssituation zusätzlich das Dokument «Angaben zur Elternbeitragsberechnung bei fehlender Steuerrechnung» inkl. der letzten drei Lohnabrechnungen
Untenstehend finden Sie hierzu detailliertere Informationen.
Welche Dokumente muss ich der Kinderkrippe vorweisen?
1. Formular «Beantragung eines subventionierten Krippenplatzes»
Um einen subventionierten Platz in unserer Kinderkrippe zu beantragen, benötigen wir das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Dokument «Beantragung eines subventionierten Krippenplatzes». Das Dokument erhalten Sie mit allen weiteren Informationsunterlagen bei der Krippenbesichtigung.
Das Formular muss von den mit dem Kind in einem Haushalt lebenden Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden. Konkubinatspartner (mind. 5 Jahre zusammenlebend) sind den Ehepartnern gleichgestellt.
Die PID Nummer finden Sie auf Ihrer Steuererklärung.
2. Kopie der aktuellsten Steuerveranlagung
Es ist eine Kopie der aktuellsten definitiven Steuerveranlagung oder der zuletzt eingereichten Steuererklärung beizulegen. Beziehen die Eltern Sozialhilfe/ Asyl, muss keine Steuererklärung eingereicht.
Die Steuerveranlagung muss zwingend von den mit dem Kind in einem Haushalt lebenden Erziehungsberechtigten eingereicht werden. Konkubinatspartner (mind. 5 Jahre zusammenlebend) sind den Ehepartnern gleichgestellt. Sofern keine gerichtliche Trennung besteht, von beiden Kindseltern, trotz getrenntem Haushalt.
Weicht die letzte Steuerveranlagung von der aktuellen Einkommens- und/ oder Vermögenssituation und/ oder Lebenssituation ab, muss das Formular «Angaben zur Elternbeitragsberechnung bei fehlender Steuerrechnung» inkl. aller Beilagen ausgefüllt und eingereicht werden.
Unterliegen ein oder mehrere Erziehungsberechtigten der Quellensteuer, ist analog zur veränderten Einkommenssituation das Formular «Angaben zur Elternbeitragsberechnung bei fehlender Steuerrechnung» inkl. aller Beilagen auszufüllen und einzureichen.
3. Betreuungsvertrag der Kinderkrippe
Bitte reichen Sie den ausgefüllten und unterzeichneten Betreuungsvertrag gemeinsam mit den notwendigen Unterlagen für einen subventionierten Krippenplatz im Kundendienst der «Fugu» Kinderkrippen ein.
«Fugu» Kinderkrippen Kundendienst
Alte Winterthurerstrasse 14
8304 Wallisellen
Wie geht es weiter?
Sobald alle Unterlagen vollständig im Kundendienst der «Fugu» Kinderkrippen eingegangen sind, wird die Platzvergabe durchgeführt. Sie erhalten schriftlich oder telefonisch eine Rückmeldung bezüglich der Verfügbarkeit der gewünschten Betreuungstage.
Anschliessend wird seitens der «Fugu» Kinderkrippen via FEB Geschäftsstelle die Voraussetzung für einen subventionierten Krippenplatz geprüft. Sobald diese erfüllt wurden und ein subventionierter Krippenplatz vergeben wird, wird der Betreuungsvertrag von Seiten der «Fugu» Kinderkrippen rückbestätigt sowie den Eltern die Elternbeitragsvereinbarung mit der Stadt Uster zur Unterschrift zugestellt.
Weiterführende Informationen:
Allgemeine Infos zu den subventionierten Krippenplätzen:
Merkblatt: Wie komme ich zu einem subv. Krippenplatz Uster
Formular: Beantragung eines subventionierten Krippenplatzes Uster
Formular: Angaben zur Elternbeitragsberechnung bei fehlender Steuerrechnung
Elternbeitragsreglement 2018
Zusatz Allgemeine Geschäftsbedingungen für subventionierte Plätze:
Zusatz AGB’s für Subventionen in Uster
Unser StandortHier finden Sie die «Fugu» Kinderkrippe Uster
Kontaktieren Sie unsOffen für alle Fragen
Sie haben Fragen? Wenden Sie sich mit Ihren Anliegen an uns. Telefonisch, oder per Online-Formular. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Kontakt
T 043 311 66 16 (Kundendienst)
«Fugu» Kinderkrippe Uster
Braschlergasse 8
8610 Uster
uster@kitafugu.ch
Bürozeiten
Montag – Freitag 8:00 – 12:00 und 13:00 – 17:00 Uhr
Oder vereinbaren Sie gleich einen Besuchstermin bei der «Fugu» Kinderkrippe Uster und füllen Sie dazu das untenstehende Formular aus. Wir werden uns so rasch wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wer wir sindDas Krippenteam «Fugu» Uster
Wir gestalten den Krippenalltag für die Kinder aktiv und mit viel Freude, Engagement und pädagogischer Kompetenz. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und die Betreuung Ihres Kindes.






















Schauen Sie reinUnsere Krippe in Uster
Unsere Krippe liegt an der Braschlergasse 8, in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof in der neuen Überbauung Giesserei Brunner. Zur SBB Station sind es lediglich 300 m. Parkplätze für das Bringen und Abholen der Kinder sind vor der Krippe vorhanden. Uns stehen 362 m2 lichtdurchflutete Räumlichkeiten zur Verfügung, welche wir kindergerecht ausgebaut und eingerichtet haben.

Jede Kindergruppe verfügt über ihre eigenen Räume und Schlafmöglichkeiten. Die Zimmer werden jeweils den Jahreszeiten oder den aktuellen Themen entsprechend gestaltet und dekoriert. Die grosszügige Küche erlaubt unserer Köchin, den Kindern täglich ausgewogene und gesunde Mahlzeiten zu kochen. Zudem haben wir direkt vor den Krippenräumlichkeiten einen grosszügigen Garten, welcher von allen Gruppen genutzt werden kann. Einen Eindruck der Räumlichkeiten können Sie sich anhand der Bilder unten machen.
Wir machen mit den Kindern auch täglich Spaziergänge und Ausflüge und erkunden die nähere und weitere Umgebung.
Einblicke in unsere Krippe«Fugu» Uster Impressionen























DownloadsWeitere Informationen und Dokumente
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