Willkommen in der Fugu Kinderkrippe Winterthur Römertor
Willkommenin der Fugu Kinderkrippe
Winterthur Römertor Willkommen
in der Fugu
Kinderkrippe
Winterthur
Römertor
Herzlichen Dank, dass Sie sich für einen Krippenplatz in der «Fugu» Kinderkrippe Winterthur Römertor interessieren. Bei uns dreht sich alles um Ihre Kinder. Mit viel Herz, Engagement und pädagogischer Kompetenz fördern wir ihre persönliche Entwicklung und sorgen dafür, dass sie sich rundum wohl fühlen.
Machen Sie sich hier ein Bild über unser Angebot, das «Fugu» Team Winterthur Römertor und unsere Räumlichkeiten. Kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Sie und Ihre Kinder.
Was bieten wirUnser Angebot für Sie und Ihre Kinder
Kinderbetreuung
Wir betreuen Ihre Kinder im Alter ab 3 Monaten bis und mit 2. Kindergarten in fünf Kindergruppen.
Die Mindestbetreuung beträgt 2 Halbtage oder einen ganzen Tag pro Woche.
Öffnungszeiten
Montag – Freitag 7:00 – 18:00 Uhr
Blockzeiten
(es werden keine Kinder gebracht oder abgeholt)
Aktivität Morgen |
9:00 – 11:00 Uhr |
Mittagessen |
11:15 – 12:15 Uhr |
Mittagsruhe |
12:15 – 13:30 Uhr |
Aktivität Nachmittag |
14:00 – 16:30 Uhr |
Bring- und Abholzeiten
Bringzeit |
7:00 – 9:00 Uhr |
Abholzeit, evtl. Bringzeit |
11:00 – 11:15 Uhr |
Abholzeit / Bringzeit |
13:30 – 14:00 Uhr |
Abholzeit |
16:30 – 18:00 Uhr |
Feiertage und Abholen
An den lokalen, kantonalen und eidgenössischen Fest- und Feiertagen bleiben die «Fugu» Kinderkrippen geschlossen. Die veränderten Öffnungszeiten richten sich nach unserem Ferien- und Feiertagskalender, den Sie hier herunterladen können.
Die Betriebsferien finden jeweils während 2 Wochen im Sommer statt.
Wird ein Kind von einer Drittperson abgeholt, müssen die Betreuerinnen rechtzeitig informiert werden. Auf Verlangen des Personals muss diese einen Personalausweis vorzeigen.
Tarife und Zahlungsbedingungen
Leistung | Tagessatz | Monatspauschale |
1 Betreuungstag pro Woche |
CHF |
132.00 |
CHF |
572.00 | ||
2 Betreuungstage pro Woche |
CHF |
122.45 |
CHF |
1’061.25 | ||
3 Betreuungstage pro Woche |
CHF |
122.45 |
CHF |
1‘591.85 | ||
4 Betreuungstage pro Woche |
CHF |
122.45 |
CHF |
2‘122.45 | ||
5 Betreuungstage pro Woche |
CHF |
122.45 |
CHF |
2‘653.05 | ||
½ Betreuungstag ohne Mittag |
CHF |
68.65 |
CHF |
297.50 | ||
½ Betreuungstag mit Mittag |
CHF |
79.20 |
CHF |
343.20 |
CHF 100.– einmalige Eintrittsgebühr
CHF 500.– Depot
In den Monatspauschalen ist alles inklusiv, wie: alle Mahlzeiten, Windeln, Pflegeprodukte, Breie, Bastelmaterial und Ausflüge.
Eidgenössische und Kantonale Feiertage («Fugu» Kinderkrippe ist geschlossen) sowie 2 Wochen Betriebsferien während den Sommerferien sind inklusive (keine Rückerstattung).
Die Monatspauschale ist auch bei Abwesenheit des Kindes (Krankheit, Unfall, Ferien) zu bezahlen (keine Rückerstattung).
Zusätzliche Betreuungstage werden zusätzlich verrechnet.
Die Eltern erhalten jeweils am 25. des Monates die Rechnung der Monatspauschalen. Die Bezahlung hat bis spätestens am 25. des Vormonates zu erfolgen.
Vor Vertragsbeginn muss ein Depot in der Höhe von CHF 500.– bezahlt werden. Das Depot ist unverzinslich und wird bei der Auflösung des Betreuungsvertrages mit allfälligen Restforderungen verrechnet.
Die «Fugu» Kinderkrippe berechnet die Monatspauschale basierend auf 52 Wochen pro Jahr. Dazu wird der Betreuungsbetrag pro Woche mit dem Faktor 4.3333 multipliziert.
Für Babys bis und mit 18 Monate wird aufgrund der erhöhten gesetzlichen Personalanforderungen ein Faktor von 1.12 berechnet. Der Monat, in dem das Kind 18 Monate alt wird, wird noch mit dem Babytarif abgerechnet.
Subventionierte Plätze
Subventionierte Krippenplätze in der Stadt Winterthur
Die Stadt Winterthur beteiligt sich mit Subventionen an den Betreuungskosten für Kinder, die in der Stadt Winterthur wohnhaft sind. Die «Fugu» Kinderkrippen sind berechtigt, subventionierte Krippenplätze zu vergeben. Die Stadt Winterthur übernimmt dabei einen individuell zu berechnenden Anteil der monatlichen Betreuungskosten. Der Anteil ist abhängig von Ihrem Vermögen und Ihrem Einkommen.
Damit wir Ihnen einen subventionierten Platz anbieten können, müssen Sie der «Fugu» Kinderkrippe folgende Unterlagen vorlegen:
- Ausgefüllter und unterzeichneter Betreuungsvertrag «Fugu» Kinderkrippe
- Von beiden Elternteilen unterzeichneter «Antrag für einen städtischen Beitrag an die Kinderbetreuung»
- Spezifische Unterlagen (in Abhängigkeit der Subventionskriterien)
Welche Voraussetzungen/ Kriterien müssen erfüllt werden?
Für Beiträge der Stadt Winterthur an die Kinderbetreuung im Vorschulalter, müssen die Familien den Nachweis erbringen, dass sie aus mindestens einem der folgenden Gründe auf eine Betreuung in der Kita angewiesen sind:
- Erwerbstätigkeit (an den gewünschten Betreuungstagen des Kindes)
- Aus- und/oder Weiterbildung
- Erhaltung der Vermittlungsfähigkeit bei Arbeitslosigkeit (Arbeitslosenkasse)
- Sozialhilfebeziehend
- Frühe Förderung, Soziale Integration des Kindes
- Krankheit der/ des betreuenden Erziehungsberechtigten
Bei Eltern mit gemeinsamen Haushalt müssen die Voraussetzungen von beiden Elternteilen erfüllt sein. Bei alleinerziehenden Elternteilen ist die Lebenssituation des Elternteils ausschlaggebend, bei dem das Kind lebt und im Einwohnerregister eingetragen ist.
Welche Dokumente muss ich der Kinderkrippe vorweisen?
1. Erwerbstätigkeit
Die Erwerbstätigkeit muss anhand einer Arbeitsbestätigung nachgewiesen werden. Die Arbeitsbestätigung muss zwingend in der Vorlage der Stadt Winterthur vom Arbeitgeber ausgestellt und unterzeichnet werden. Die Vorlage befindet sich in den Unterlagen, welche an der Krippenbesichtigung abgegeben wurde. Es müssen zwingend die Arbeitstage, das Arbeitspensum und die Arbeitszeiten ersichtlich sein. Bei selbstständig Erwerbenden, muss die Vorlage selbst ausgefüllt und unterzeichnet werden und mit einer aktuellen SVA Abrechnung belegt werden.
Falls ein Elternteil quellensteuerpflichtig ist, müssen zur Arbeitsbestätigung die letzten drei Lohnabrechnungen (Quellensteuer muss ersichtlich sein) bei der «Fugu» Kinderkrippe eingereicht werden.
Zu beachten: Das Betreuungspensum darf das Arbeitspensum am Betreuungstag nicht um mehr als drei Stunden überschreiten.
2. Aus- und/oder Weiterbildung
Die Aus- und/oder Weiterbildung muss anhand einer offiziellen Bestätigung nachgewiesen werden. Es müssen zwingend die Schultage, das Pensum und die Schulzeiten ersichtlich sein.
3. Erhaltung der Vermittlungsfähigkeit (Arbeitslosenkasse)
Die Arbeitslosigkeit muss anhand einer Auszahlungsbestätigung der Arbeitslosenkasse nachgewiesen werden.
4. Sozialhilfebeziehend
Die Abhängigkeit der Sozialhilfe muss anhand einer Unterstützungsbestätigung der Sozialberatung Winterthur nachgewiesen werden. Es benötigt hierauf zwingen die Angabe der genehmigten Betreuungstage.
5. Frühe Förderung, Soziale Integration des Kindes
Der Frühförderbedarf muss anhand einer offiziellen Bestätigung nachgewiesen werden. Im Regelfall wird diese seitens der Fachstelle frühe Förderung der Stadt Winterthur oder von einem Kinderarzt ausgestellt. Falls die Bestätigung von einem Arzt ausgestellt wird, benötigt diese die Angabe, dass die Betreuung aus Sicht des Arztes zwingend für eine vorgegebene Anzahl Betreuungstage notwendig ist.
6. Krankheit der/ des betreuenden Erziehungsberechtigten
Die Erkrankung muss anhand einer offiziellen Bestätigung nachgewiesen werden. Im Regelfall wird diese von einem Arzt ausgestellt. Es benötigt auf der Bestätigung zwingend die Angabe, dass die Betreuung des Kindes von dem Elternteil aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.
Wie geht es weiter?
Bitte reichen Sie alle Unterlagen im Kundendienst der «Fugu» Kinderkrippen ein.
Sobald alle Unterlagen vollständig im Kundendienst der «Fugu» Kinderkrippen eingegangen sind, wird die Platzvergabe durchgeführt. Sie erhalten schriftlich oder telefonisch eine Rückmeldung bezüglich der Verfügbarkeit der gewünschten Betreuungstage. Eine Einsendung der Dokumente berechtigt nicht automatisch zu einem subventionierten Platz sowie einem Platz an den gewünschten Tagen.
Anschliessend wird seitens der «Fugu» Kinderkrippe der Finanzierungsantrag bei der Stadt Winterthur gestellt. Sobald dieser bewilligt wurde, wird der Betreuungsvertrag von Seiten der «Fugu» Kinderkrippe rückbestätigt.
Weiterführende Informationen:
Allgemeine Infos zu den subventionierten Krippenplätzen:
Merkblatt: Wie komme ich zu einem subventionierten Krippenplatz in Winterthur
Merkblatt: Subventionierte Plätze in Winterthur (8 Sprachen)
Antrag für einen städtischen Beitrag an die Kinderbetreuung
Beitragsreglement
Informationen zur Beitragsberechnung:
Kostenrechner
Zusatz Allgemeine Geschäftsbedingungen für subventionierte Plätze:
Zusatz AGB’s für subventionierte Plätze in Winterthur
Unser StandortHier finden Sie die «Fugu» Kinderkrippe Winterthur Römertor
Kontaktieren Sie unsOffen für alle Fragen
Sie haben Fragen? Wenden Sie sich mit Ihren Anliegen an uns. Telefonisch, oder per Online-Formular. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Kontakt
T 043 311 66 16 (Kundendienst)
«Fugu» Kinderkrippe Winterthur Römertor
Römertorstrasse 25
8404 Oberwinterthur
roemertor.winterthur@kitafugu.ch
Bürozeiten
Montag – Donnerstag: 8:00 – 12:00 und 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 8:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Oder vereinbaren Sie gleich einen Besuchstermin bei der «Fugu» Kinderkrippe Winterthur Römertor und füllen Sie dazu das untenstehende Formular aus. Wir werden uns so rasch wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wer wir sindDas Krippenteam «Fugu» Winterthur Römertor
Wir gestalten den Krippenalltag für die Kinder aktiv und mit viel Freude, Engagement und pädagogischer Kompetenz. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und die Betreuung Ihres Kindes.
Schauen Sie reinUnser Haus in Winterthur am Römertor
Das «Fugu»-Huus liegt an der Römertorstrasse 25, direkt im Zentrum von Oberwinterthur. Wir sind wenige Gehminuten vom Bahnhof entfernt und zur nächsten Busstation ist es ebenfalls nicht weit. Parkplätze für das Bringen und Abholen der Kinder sind auch genügend vorhanden. Uns stehen dort 250 m2 lichtdurchflutete Räumlichkeiten zur Verfügung, in denen wir ca. 30 Kinder in drei Gruppen betreuen.
Jede Kindergruppe verfügt über ihre eigenen Räume und Schlafmöglichkeiten. Die Zimmer werden jeweils den Jahreszeiten oder den aktuellen Themen entsprechend gestaltet und dekoriert. Die grosszügige Küche erlaubt unserem Koch, den Kindern täglich ausgewogene und gesunde Mahlzeiten zu kochen.
Ein Garten mit Bäumen steht uns ebenfalls zur Verfügung. Die Garage kann als Wagenraum für Ihren Kinderwagen und Ihren Buggy benützt werden.
Zusätzlich haben wir, knapp 100 Meter Fussweg vom Haupthaus entfernt, unsere Räumlichkeiten für die zwei Aussengruppen. Wir haben die Räumlichkeiten nach unserem Geschmack und unseren sowie den Bedürfnissen der Kinder eingerichtet. Uns stehen zwei grosse Gruppenräume mit je zwei separaten Schlafräumen und eine eigene Garderoben auf insgesamt 160 m2 zur Verfügung. Ebenfalls vorhanden sind eine kleine Teeküche, ein Lager für Spielsachen, Windeln etc. sowie ein weiterer Raum für die Kinderwagen.
Ein schön gestalteter Spielplatz mit Grünfläche gehört auch zu dieser Liegenschaft und darf von uns mitbenutzt werden. Der Garten des Haupthauses mit seinen schattenspendenden Bäumen steht den Aussengruppen selbstverständlich auch jederzeit zur Verfügung.
Einblicke in unsere Krippe«Fugu» Winterthur Römertor Impressionen
DownloadsWeitere Informationen und Dokumente
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Rates and opening hours Winterthur 04.2024
Contract Winterthur Römertor
General Terms and Conditions 04.2023
Public and company holidays calendar Winterthur 2024
Public and company holidays calendar Winterthur 2025