Willkommen in der Fugu Kinderkrippe Dübendorf
Willkommenin der Fugu Kinderkrippe
Dübendorf Willkommen
in der Fugu
Kinderkrippe
Dübendorf
Herzlichen Dank, dass Sie sich für einen Krippenplatz in der «Fugu» Kinderkrippe Dübendorf interessieren. Bei uns dreht sich alles um Ihre Kinder. Mit viel Herz, Engagement und pädagogischer Kompetenz fördern wir ihre persönliche Entwicklung und sorgen dafür, dass sie sich rundum wohl fühlen.
Machen Sie sich hier ein Bild über unser Angebot, das «Fugu» Team Dübendorf und unsere Räumlichkeiten. Kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Sie und Ihre Kinder.
Wir laden Sie herzlich zu einem virtuellen Rundgang durch unsere Krippe ein.
Was bieten wirUnser Angebot für Sie und Ihre Kinder
Kinderbetreuung
Wir betreuen Ihre Kinder im Alter ab 3 Monaten bis und mit 2. Kindergarten in vier Kindergruppen.
Die Mindestbetreuung beträgt 2 Halbtage oder einen ganzen Tag pro Woche.
Öffnungszeiten
Montag – Freitag 7:00 – 18:00 Uhr
Blockzeiten
(es werden keine Kinder gebracht oder abgeholt)
Aktivität Morgen |
9:00 – 11:00 Uhr |
Mittagessen |
11:15 – 12:15 Uhr |
Mittagsruhe |
12:15 – 13:30 Uhr |
Aktivität Nachmittag |
14:00 – 16:30 Uhr |
Bring- und Abholzeiten
Bringzeit |
7:00 – 9:00 Uhr |
Abholzeit, evtl. Bringzeit |
11:00 – 11:15 Uhr |
Abholzeit / Bringzeit |
13:30 – 14:00 Uhr |
Abholzeit |
16:30 – 18:00 Uhr |
Feiertage und Abholen
An den lokalen, kantonalen und eidgenössischen Fest- und Feiertagen bleiben die «Fugu» Kinderkrippen geschlossen. Die veränderten Öffnungszeiten richten sich nach unserem Ferien- und Feiertagskalender, den Sie hier herunterladen können.
Die Betriebsferien finden jeweils während 2 Wochen im Sommer statt.
Wird ein Kind von einer Drittperson abgeholt, müssen die Betreuerinnen rechtzeitig informiert werden. Auf Verlangen des Personals muss diese einen Personalausweis vorzeigen.
Tarife und Zahlungsbedingungen
Leistung | Tagessatz | Monatspauschale |
1 Betreuungstag pro Woche |
CHF |
132.00 |
CHF |
572.00 | ||
2 Betreuungstage pro Woche |
CHF |
122.45 |
CHF |
1’061.25 | ||
3 Betreuungstage pro Woche |
CHF |
122.45 |
CHF |
1‘591.85 | ||
4 Betreuungstage pro Woche |
CHF |
122.45 |
CHF |
2‘122.45 | ||
5 Betreuungstage pro Woche |
CHF |
122.45 |
CHF |
2‘653.05 | ||
½ Betreuungstag ohne Mittag |
CHF |
68.65 |
CHF |
297.50 | ||
½ Betreuungstag mit Mittag |
CHF |
79.20 |
CHF |
343.20 |
CHF 100.– einmalige Eintrittsgebühr
CHF 500.– Depot
In den Monatspauschalen ist alles inklusiv, wie: alle Mahlzeiten, Windeln, Pflegeprodukte, Breie, Bastelmaterial und Ausflüge.
Eidgenössische und Kantonale Feiertage («Fugu» Kinderkrippe ist geschlossen) sowie 2 Wochen Betriebsferien während den Sommerferien sind inklusive (keine Rückerstattung).
Die Monatspauschale ist auch bei Abwesenheit des Kindes (Krankheit, Unfall, Ferien) zu bezahlen (keine Rückerstattung).
Zusätzliche Betreuungstage werden zusätzlich verrechnet.
Die Eltern erhalten jeweils am 25. des Monates die Rechnung der Monatspauschalen. Die Bezahlung hat bis spätestens am 25. des Vormonates zu erfolgen.
Vor Vertragsbeginn muss ein Depot in der Höhe von CHF 500.– bezahlt werden. Das Depot ist unverzinslich und wird bei der Auflösung des Betreuungsvertrages mit allfälligen Restforderungen verrechnet.
Die «Fugu» Kinderkrippe berechnet die Monatspauschale basierend auf 52 Wochen pro Jahr. Dazu wird der Betreuungsbetrag pro Woche mit dem Faktor 4.3333 multipliziert.
Für Babys bis und mit 18 Monate wird aufgrund der erhöhten gesetzlichen Personalanforderungen ein Faktor von 1.12 berechnet. Der Monat, in dem das Kind 18 Monate alt wird, wird noch mit dem Babytarif abgerechnet.
Subventionierte Plätze
Subventionierte Krippenplätze in Dübendorf
Die Stadt Dübendorf beteiligt sich mit Subventionen an den Betreuungskosten für Kinder, die in der Stadt Dübendorf wohnhaft sind. Wir verfügen über subventionierte Krippenplätze. Die Stadt Dübendorf übernimmt dabei einen individuell zu berechnenden Anteil der monatlichen Betreuungskosten. Der Anteil ist abhängig von Ihrem Vermögen und Ihrem Einkommen sowie der Erwerbstätigkeit.
Das «Elternbeitragsreglement für die von der Stadt Dübendorf subventionierten familienergänzenden Angebote» sowie die «Beitragstabelle Kinderkrippen Dübendorf» geben den Rahmen für einen subventionierten Krippenplatz vor.
Damit wir Ihnen einen subventionierten Platz anbieten können, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- Antragsformular für Gemeindebeiträge (ausgefüllt und unterzeichnet)
- aller spezifischen Beilagen/ Belege (abhängig von der Einkommenssituation)
- Betreuungsvertrag «Fugu» Kinderkrippen (ausgefüllt und unterzeichnet)
Untenstehend finden Sie weitere Informationen, welche spezifischen Unterlagen benötigt werden.
1 Welche Voraussetzungen/ Kriterien müssen erfüllt werden?
Für Beiträge der Stadt Dübendorf an die Kinderbetreuung im Vorschulalter, müssen die Familien folgende Kriterien erfüllen:
- Massgebliches Einkommen max. 95`000 CHF
- Erwerbstätigkeit mindestens 120% Erwerbstätigkeit bei zwei Erziehungsberechtigten
- Erwerbstätigkeit mindestens 20% bei alleierziehendenden Elternteilen
- Ausbildungssituationen oder die Erhaltung der Vermittlungsfähigkeit mit Lohnbestandteil (RAV) werden der Erwerbstätigkeit gleichgesetzt
- Bei Ausbildungssituationen oder der Erhaltung der Vermittlungsfähigkeit ohne Lohnbestandteil, wird seitens der Stadt Dübendorf eine Übergangsfrist von 6 Monaten gewährt, um in eine Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erhaltung der Vermittlungsfähigkeit mit Lohnbestandteil zu finden. Danach entfällt die Subventionierung.
2 Wie wird das Antragsformular korrekt ausgefüllt?
Um einen subventionierten Platz in der «Fugu» Kinderkrippe zu erhalten, benötigen wir das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete «Antragsformular für Gemeindebeiträge». Das Formular hierzu erhalten Sie mit allen weiteren Informationsunterlagen bei der Krippenbesichtigung. Diese Selbstdeklaration gibt anhand der Angaben der Eltern Auskunft, ob eine Familie subventionsberechtigt ist und wenn ja, in welchem Rahmen.
Bemessungsgrundlage für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und entsprechend im Antragsformular aufzuführen:
- Kindseltern resp. Stiefeltern, sofern sie nicht gerichtlich getrennt oder geschieden sind, auch wenn sie zwei unterschiedliche Wohnsitze haben.
- Im gleichen Haushalt lebende, nicht verheiratete Elternteile (Konkubinat). Lebt ein unverheirateter Elternteil ausserhalb des Familienhaushaltes, wird nur sein Kinderunterhaltsbetrag angerechnet.
- Mit dem Elternteil seit zwei Jahren im gleichen Haushalt lebenden Lebenspartner/in (Konkubinat)
2.1 Belege über Erst- und Zweiteinkommen
Es sind die aktuellsten drei Lohnabrechnungen sowie der aktuellste Lohnausweis beizulegen.
Sollte ein Elternteil im Stundenlohn angestellt sein, muss zudem monatlich die Lohnabrechnung eingereicht werden.
Im Antragsformular für Gemeindebeiträge sind die Einkommen auf Jahreslohnbasis (vor allen Abzügen) zu deklarieren. Zudem ist anzugeben, zu wie viel Stellenprozent die Erwerbstätigkeit erfolgt und ob der monatliche Lohn x12 oder x13 bezahlt wird.
2.2 Belege über Satzbestimmendes Vermögen
Es ist eine Kopie der aktuellsten Steuerveranlagung beizulegen. Falls diese noch nicht in definitiver Form vorliegt, ist die seitens der Eltern beim Steueramt eingereichte Version ausreichend.
Quellensteuerpflichtige Elternteile müssen hierfür als Beleg die Steuernachweise aller Bankkonti einreichen.
Im Antragsformular für Gemeindebeiträge sind immer 4% des satzbestimmenden Vermögens einzutragen.
2.3 Kinderzulagen
Die Kinderzulagen aller Kinder sind auf Jahresbasis im Antragsformular für Gemeindebeiträge aufzuführen. Weitere Unterlagen müssen hierzu in der Regel nicht eingereicht werden.
2.4 Zuschlag für erwerbstätige Mitbewohner sowie Untermieter
Bei gemeinsam mit dem Kind wohnhaften unverheirateten Partnerschaften wird das Ersteinkommen des leiblichen Elternteils deklariert sowie der Zuschlag für erwerbstätige Mitbewohner verrechnet.
Sollten im Familienhaushalt weitere erwerbstätige Personen im gleichen Haushalt wohnhaft sein, muss der Zuschlag für erwerbstätige Mitbewohner verrechnet werden.
Im Antragsformular für Gemeindebeiträge sind pro erwerbstätigem Mitbewohner je CHF 15`000 aufzuführen.
Sollten Untermieter im Familienhaushalt wohnhaft sein, muss anhand des Untermietvertrags die monatliche Einkunft der Miete hinzugerechnet werden. Dies kann in der Zeile des erwerbstätigen Mitbewohners erfolgen.
2.5 Belege über Einkünfte aus Alimenten
Sollten Sie Alimente erhalten, müssen auch diese im Antragsformular für Gemeindebeiträge aufgeführt werden. Hierfür müssen Belege anhand eines Gerichturteils eingereicht werden.
Im Falle eines laufenden Rechtstreits, muss ein Schreiben (bspw. vom AJB, KESB o.ä.) als Beleg eingereicht werden. Es wird empfohlen, eine fiktive Zahl im Antragsformular einzutragen, damit die Rückzahlung nach gesprochenem Gerichtsurteil nicht all zu hoch ausfällt.
2.6 Belege über Renten, Stipendien, SUVA, Krankentaggelder etc.
Sollten Sie Gelder aus Renten, Stipendien, SUVA, Krankentaggelder etc. erhalten, müssen auch diese im Antragsformular für Gemeindebeiträge aufgeführt werden. Hierfür müssen Belege eingereicht werden.
2.7 Belege über Gelder der Arbeitslosenversicherung
Sollten Sie Gelder aus der Arbeitslosenversicherung erhalten, müssen auch diese im Antragsformular für Gemeindebeiträge aufgeführt werden. Hierfür müssen Belege eingereicht werden.
2.8 Total der Einkünfte
Alle Einkommen auf Jahresbasis werden entsprechend zusammengerechnet und notiert.
2.9 Belege über die Zahlung von Alimenten
Sollten Sie Alimente für auswärtige Kinder bezahlen müssen, dürfen diese im Antragsformular für Gemeindebeiträge aufgeführt und entsprechend berücksichtigt werden. Hierfür müssen Belege anhand eines Gerichturteils eingereicht werden.
2.10 Lebenskostenabzug
Je nach Anzahl Personen im Haushalt, darf der entsprechende Lebenskostenabzug im Antragsformular eingetragen werden.
2.11 Jahreseinkommen
Alle Abzüge (Lebenserhaltungskosten sowie Zahlungen von Alimenten) auf Jahresbasis werden entsprechend zusammengerechnet und vom Total der Einkünfte abgezogen.
Dieser Betrag ist im Anschluss ausschlaggebend für die Einstufung der Gemeindebeiträge gemäss Beitragstabelle.
2.12 Betreuungsvertrag der «Fugu» Kinderkrippe
Bitte reichen Sie den ausgefüllten und unterzeichneten Betreuungsvertrag gemeinsam mit den notwendigen Unterlagen für einen subventionierten Krippenplatz im Kundendienst der «Fugu» Kinderkrippen ein.
«Fugu» Kinderkrippen Kundendienst
Hertistrasse 2
8304 Wallisellen
3 Wie geht es weiter?
Sobald alle Unterlagen vollständig im Kundendienst der «Fugu» Kinderkrippen eingegangen sind, wird die Platzvergabe durchgeführt. Sie erhalten schriftlich oder telefonisch eine Rückmeldung bezüglich der Verfügbarkeit der gewünschten Betreuungstage.
Anschliessend wird seitens der «Fugu» Kinderkrippen die Voraussetzung für einen subventionierten Krippenplatz geprüft und bei der Stadt Dübendorf ein Antrag gestellt. Sobald der positive Entscheid der Stadt Dübendorf vorliegt, wird der Betreuungsvertrag von Seiten der «Fugu» Kinderkrippen rückbestätigt.
4 Weiterführende Informationen
Allgemeine Infos zu den subventionierten Krippenplätzen:
Merkblatt Wie komme ich zu einem subv. Krippenplatz Dübendorf
Antragsformular für Gemeindebeiträge
Elternbeitragsreglement familienergänzende Angebote 2014
Beitragstabelle Kinderkrippen Kleinkinderbetreuung ab 2017
Zusatz Allgemeine Geschäftsbedingungen für subventionierte Plätze:
Zusatz AGB’s für subventionierte Plätze in Dübendorf
Unser StandortHier finden Sie die «Fugu» Kinderkrippe Dübendorf
Kontaktieren Sie unsOffen für alle Fragen
Sie haben Fragen? Wenden Sie sich mit Ihren Anliegen an uns. Telefonisch, oder per Online-Formular. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Kontakt
T 043 311 66 16 (Kundendienst)
«Fugu» Kinderkrippe Dübendorf
Bahnhofstrasse 1
8600 Dübendorf
duebendorf@kitafugu.ch
Bürozeiten
Montag – Donnerstag: 8:00 – 12:00 und 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 8:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Oder vereinbaren Sie gleich einen Besuchstermin bei der «Fugu» Kinderkrippe Dübendorf und füllen Sie dazu das untenstehende Formular aus. Wir werden uns so rasch wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wer wir sindDas Krippenteam «Fugu» Dübendorf
Wir gestalten den Krippenalltag für die Kinder aktiv und mit viel Freude, Engagement und pädagogischer Kompetenz. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und die Betreuung Ihres Kindes.
Schauen Sie reinUnsere Krippe im Zentrum von Dübendorf
Die «Fugu» Krippe liegt an der Bahnhofstrasse 1 im Zentrum von Dübendorf. Wir sind wenige Gehminuten vom Bahnhof entfernt und zur nächsten Busstation ist es ebenfalls nicht weit. Parkplätze für das Bringen und Abholen der Kinder sind um die Krippe genügend vorhanden. Uns stehen auf 570 m2 helle, moderne und grosszügige Räume zur Verfügung, welche wir kindergerecht ausgebaut und behaglich eingerichtet haben. In unserer Krippe betreuen wir ca. 40 Kinder in vier Gruppen.
Jede Kindergruppe verfügt über ihre eigenen Räume und Schlafmöglichkeiten. Die Zimmer werden jeweils den Jahreszeiten oder den aktuellen Themen entsprechend gestaltet und dekoriert. Unser grosser Bewegungsraum lädt die Kinder ein, ihren Bewegungsdrang auszuleben und zu klettern, zu turnen, zu balancieren oder vieles mehr. Die grosszügige Küche erlaubt unserer Köchin, den Kindern täglich ausgewogene und gesunde Mahlzeiten zu kochen.
Ein Aussenbereich stehen uns direkt hinter der Krippe der öffentliche Spielplatz zur Verfügung. Für Ihren Kinderwagen und Ihren Buggy haben wir draussen einen Kinderwagen-Unterstand.
Einblicke in unsere Krippe«Fugu» Dübendorf Impressionen
DownloadsWeitere Informationen und Dokumente
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