Willkommen in der Fugu Kinderkrippe Zürich Oberstrass
Willkommenin der Fugu Kinderkrippe
Zürich Oberstrass Willkommen
in der Fugu
Kinderkrippe
Zürich
Oberstrass
Herzlichen Dank, dass Sie sich für einen Krippenplatz in der «Fugu» Kinderkrippe Zürich Oberstrass interessieren. Bei uns dreht sich alles um Ihre Kinder. Mit viel Herz, Engagement und pädagogischer Kompetenz fördern wir ihre persönliche Entwicklung und sorgen dafür, dass sie sich rundum wohl fühlen.
Machen Sie sich hier ein Bild über unser Angebot, das «Fugu» Team Zürich Oberstrass und unsere Räumlichkeiten. Kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Sie und Ihre Kinder.
Was bieten wirUnser Angebot für Sie und Ihre Kinder
Kinderbetreuung
Wir betreuen Ihre Kinder im Alter ab 3 Monaten bis und mit 2. Kindergarten in zwei Kindergruppen.
Die Mindestbetreuung beträgt 2 Halbtage oder einen ganzen Tag pro Woche.
Öffnungszeiten
Montag – Freitag: 8:30 – 18:30
Blockzeiten
(es werden keine Kinder gebracht oder abgeholt)
Aktivität Morgen |
9:00 – 11:15 Uhr |
Mittagessen |
11:30 – 12:15 Uhr |
Mittagsruhe |
12:15 – 13:45 Uhr |
Aktivität Nachmittag |
14:00 – 16:30 Uhr |
Bring- und Abholzeiten
Bringzeit |
7:30 – 9:00 Uhr |
Abholzeit, evtl. Bringzeit |
11:15 – 11:30 Uhr |
Abholzeit / Bringzeit |
13:45 – 14:00 Uhr |
Abholzeit |
16:30 – 18:30 Uhr |
Feiertage und Abholen
An den lokalen, kantonalen und eidgenössischen Fest- und Feiertagen bleiben die «Fugu» Kinderkrippen geschlossen. Die veränderten Öffnungszeiten richten sich nach unserem Ferien- und Feiertagskalender, den Sie hier herunterladen können.
Die Betriebsferien finden jeweils während 2 Wochen im Sommer statt.
Wird ein Kind von einer Drittperson abgeholt, müssen die Betreuerinnen rechtzeitig informiert werden. Auf Verlangen des Personals muss diese einen Personalausweis vorzeigen.
Tarife und Zahlungsbedingungen
Leistung | Tagessatz | Monatspauschale |
1 Betreuungstag pro Woche |
CHF |
132.00 |
CHF |
572.00 | ||
2 Betreuungstage pro Woche |
CHF |
125.60 |
CHF |
1’088.50 | ||
3 Betreuungstage pro Woche |
CHF |
125.60 |
CHF |
1‘632.80 | ||
4 Betreuungstage pro Woche |
CHF |
125.60 |
CHF |
2’177.05 | ||
5 Betreuungstage pro Woche |
CHF |
125.60 |
CHF |
2‘721.30 | ||
½ Betreuungstag ohne Mittag |
CHF |
69.65 |
CHF |
301.80 | ||
½ Betreuungstag mit Mittag |
CHF |
87.60 |
CHF |
379.60 |
CHF 100.– einmalige Eintrittsgebühr
CHF 500.– Depot
In den Monatspauschalen ist alles inklusiv, wie: alle Mahlzeiten, Windeln, Pflegeprodukte, Breie, Bastelmaterial und Ausflüge.
Eidgenössische und Kantonale Feiertage («Fugu» Kinderkrippe ist geschlossen) sowie 2 Wochen Betriebsferien während den Sommerferien sind inklusive (keine Rückerstattung).
Die Monatspauschale ist auch bei Abwesenheit des Kindes (Krankheit, Unfall, Ferien) zu bezahlen (keine Rückerstattung).
Zusätzliche Betreuungstage werden zusätzlich verrechnet.
Die Eltern erhalten jeweils am 25. des Monates die Rechnung der Monatspauschalen. Die Bezahlung hat bis spätestens am 25. des Vormonates zu erfolgen.
Vor Vertragsbeginn muss ein Depot in der Höhe von CHF 500.– bezahlt werden. Das Depot ist unverzinslich und wird bei der Auflösung des Betreuungsvertrages mit allfälligen Restforderungen verrechnet.
Die «Fugu» Kinderkrippe berechnet die Monatspauschale basierend auf 52 Wochen pro Jahr. Dazu wird der Betreuungsbetrag pro Woche mit dem Faktor 4.3333 multipliziert.
Für Babys bis und mit 18 Monate wird aufgrund der erhöhten gesetzlichen Personalanforderungen ein Faktor von 1.18 berechnet. Der Monat, in dem das Kind 18 Monate alt wird, wird noch mit dem Babytarif abgerechnet:
Subventionierte Plätze
Subventionierte Krippenplätze in der Stadt Zürich
Die Stadt Zürich beteiligt sich mit Subventionen an den Betreuungskosten für Kinder, die in der Stadt Zürich wohnhaft sind. Wir verfügen über subventionierter Krippenplätze. Die Stadt Zürich übernimmt dabei einen individuell zu berechnenden Anteil der monatlichen Betreuungskosten. Der Anteil ist abhängig von Ihrem Vermögen, Ihrem Einkommen und der Anzahl Kinder.
Damit wir Ihnen einen subventionierten Platz anbieten können, müssen Sie zwei Bestätigungen vorlegen:
- eine gültige Beitragsfaktorbestätigung
- eine Bestätigung des subventionsberechtigten Betreuungsumfangs
Unten stehend finden Sie eine Anleitung, wo und wie Sie diese beiden Bestätigungen beantragen können.
Welche Voraussetzungen/ Kriterien müssen erfüllt werden?
Für Beiträge der Stadt Zürich an die Kinderbetreuung im Vorschulalter, müssen die Familien den Nachweis erbringen, dass sie aus mindestens einem der folgenden Gründe auf eine Betreuung in der Kita angewiesen sind:
- Erwerbstätigkeit oder Freiwilligenarbeit
- Aus- und Weiterbildung
- Erhaltung der Vermittlungsfähigkeit bei Arbeitslosigkeit
- Sprachliche Integration des Kindes
- Soziale Integration benachteiligter Kinder
- Physische oder psychische Überlastung der Eltern oder des betreuenden Elternteils
Bei Eltern mit gemeinsamen Haushalt müssen die Voraussetzungen von beiden Elternteilen erfüllt sein. Als gemeinsamer Haushalt gelten das Zusammenleben von Ehepaaren, eingetragenen Partnerschaften, Konkubinatspaaren mit gemeinsamen Kindern und Konkubinatspaaren ohne gemeinsame Kinder, wenn das Konkubinat länger als drei Jahre dauert. Bei alleinerziehenden Eltern ist die Lebenssituation des Elternteils ausschlaggebend, bei dem das Kind lebt und im Einwohnerregister eingetragen ist.
Welche Dokumente muss ich der Kinderkrippe vorweisen?
1. Subventionsberechtiger Betreuungsumfang (SBU)
Um einen subventionierten Platz in der Kinderkrippe zu erhalten, benötigen Sie die Bestätigung des subventionsberechtigen Betreuungsumfanges (SBU). Dieser gibt anhand der Selbstdeklaration der Eltern Auskunft über die Anzahl subventionsberechtigter Betreuungstage pro Woche. Den SBU beantragt man im Falle von Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Arbeitslosigkeit, Freiwilligenarbeit online, nachdem man sich unter www.stadt-zuerich.ch/meinkonto registriert hat unter folgendem Link Antrag SBU.
Im Falle der Subventionskriterien «Sprachliche oder soziale Integration des Kindes», «Physische oder psychische Überbelastung der Eltern» wenden sich die Eltern direkt an eine Fachstelle oder einen Arzt, welche/r eine Bestätigung über die Notwendigkeit sowie den Betreuungsumfang ausstellt und somit im Auftrag der Eltern einen Antrag auf den SBU stellt. Die Bestätigung der Fachstelle ist an folgende Emailadresse des Sozialdepartements zu senden: elternbeitraege.sbu@zuerich.ch.
Der SBU muss jährlich seitens der Eltern oder der Fachstelle erneuert und der Kinderkrippe eingereicht werden.
Bei Fragen bezüglich des SBU wenden Sie sich bitte an das Sozialdepartement:
elternbeitraege.sbu@zuerich.ch oder 044 412 70 70.
2. Beitragsfaktorbestätigung (BF)
Um einen subventionierten Platz in der Kinderkrippe zu erhalten, benötigen Sie eine Beitragsfaktorbestätigung (BF). Diese gibt anhand der eingereichten Einkommensunterlagen oder Steuerrechnungen Auskunft über Ihren individuellen Beitragsfaktor. Die Beitragsfaktorbestätigung beantragt man beim Schul- und Sportdepartement unter folgendem Link Antrag Beitragsfaktorbestätigung.
Die Beitragsfaktorbestätigung muss jährlich seitens der Eltern erneuert und der Kinderkrippe eingereicht werden.
Bei Fragen bezüglich der Beitragsfaktorbestätigung wenden Sie sich bitte an das Schul- und
Sportdepartement: elternbeitraege@zuerich.ch oder 044 413 85 85.
3. Betreuungsvertrag der Kinderkrippe
Bitte reichen Sie den ausgefüllten und unterzeichneten Betreuungsvertrag gemeinsam mit dem BF und dem SBU im Kundendienst der «Fugu» Kinderkrippen ein.
«Fugu» Kinderkrippen Kundendienst
Hertistrasse 2
8304 Wallisellen
Wie geht es weiter?
Sobald alle Unterlagen vollständig im Kundendienst der «Fugu» Kinderkrippen eingegangen sind, wird die Platzvergabe durchgeführt. Sie erhalten schriftlich oder telefonisch eine Rückmeldung bezüglich der Verfügbarkeit der gewünschten Betreuungstage.
Anschliessend wird seitens der «Fugu» Kinderkrippe der Finanzierungsantrag bei der Stadt Zürich gestellt. Sobald dieser bewilligt wurde, wird der Betreuungsvertrag von Seiten der «Fugu» Kinderkrippen rückbestätigt.
Weiterführende Informationen:
Allgemeine Infos zu den subventionierten Krippenplätzen:
Betreuungskosten und Subventionen
Merkblatt: Subventionsberechtigter Betreuungsumfang
Merkblatt: Wie komme ich zu einem subventionierten Krippenplatz in Zürich
Informationen zur Beitragsberechnung:
www.stadt-zuerich.ch/kinderbetreuung
Zusatz Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Zusatz AGB subventionierte Plätze Stadt Zürich
Unser StandortHier finden Sie die «Fugu» Kinderkrippe Zürich Oberstrass
Kontaktieren Sie unsOffen für alle Fragen
Sie haben Fragen? Wenden Sie sich mit Ihren Anliegen an uns. Telefonisch, oder per Online-Formular. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Kontakt
T 043 311 66 16 (Kundendienst)
«Fugu» Kinderkrippe Zürich Oberstrass
Winterthurerstrasse 63
8006 Zürich
oberstrass.zuerich@kitafugu.ch
Bürozeiten
Montag – Donnerstag: 8:00 – 12:00 und 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 8:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Oder vereinbaren Sie gleich einen Besuchstermin bei der «Fugu» Kinderkrippe Zürich Oberstrass und füllen Sie dazu das untenstehende Formular aus. Wir werden uns so rasch wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wer wir sindDas Krippenteam «Fugu» Zürich Oberstrass
Wir gestalten den Krippenalltag für die Kinder aktiv und mit viel Freude, Engagement und pädagogischer Kompetenz. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und die Betreuung Ihres Kindes.
Schauen Sie reinUnsere Krippe in Zürich Oberstrass
Unser «Fugu»-Huus liegt an der Winterthurerstrasse 63 in Zürich Oberstrass im Kreis 6. Die nächste Tram- und Busstation liegt direkt vor dem Haus. Parkplätze für das Bringen und Abholen der Kinder sind auch vorhanden. Uns stehen dort 360 m2 lichtdurchflutete Räumlichkeiten zur Verfügung, in denen wir ca. 40 Kinder in vier Gruppen betreuen.
Jede Kindergruppe verfügt über eigene Räume und Schlafmöglichkeiten. Die Zimmer werden jeweils den Jahreszeiten oder den aktuellen Themen entsprechend gestaltet und dekoriert. Die grosszügige Küche erlaubt unserem Koch, den Kindern täglich ausgewogene und gesunde Mahlzeiten zu kochen.
Ein kleiner Garten und öffentlicher Park in unmittelbarer Nähe stehen ebenfalls zur Verfügung.
Die Kinder der Gruppe «Bäre» der «Fugu» Kinderkrippe Zürich Oberstrass haben wöchentlich die Möglichkeit, an wechselnden Tagen einen Tag im Wald zu verbringen, sodass jedes Kind die Chance erhält, seinem natürlichen Bewegungsdrang ohne räumliche Einschränkungen nachzugehen.
Die Natur bietet den Kindern eine Fülle an Möglichkeiten sie mit allen Sinnen zu erfahren. Es riecht, summt, zwitschert, raschelt und fühlt sich moosig weich-, oder rau wie ein Tannzapfen an. So wird die Wahrnehmung spielerisch und an der frischen Luft gefördert.
Einblicke in unsere Krippe«Fugu» Zürich Oberstrass Impressionen
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